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Schäden durch Waschanlage: Kein Schadenersatz für serienmäßige Aufbauten

Entstehen bei der Nutzung einer Autowaschanlage Schäden am Fahrzeug, stellt sich die Frage, ob das mit einer Fehlfunktion der Anlage zu tun hat oder auf einem Fehlverhalten des Autofahrers basiert. Im Falle eines abgerissenen Heckspoilers hatte das Amtsgericht Haldensleben zu entscheiden, ob dem geschädigten Autofahrer ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Der Autofahrer hatte gegen den Betreiber der Waschanlage geklagt.

Zu Unrecht, wie das Gericht befand. Der Betreiber der Autowaschanlage müsse auf Risiken bei der Nutzung der Anlage hinweisen. Eine Haftung für Schäden an serienmäßigen Fahrzeugaufbauten scheide aber aus, wenn die Anlage ordnungsgemäß gewartet wird und diese auch keine Fehlfunktion aufweist. Denn es sei bekannt, dass auch serienmäßige Spoiler im normalen Waschanlagenbetrieb beschädigt werden können. Eine Benutzung erfolge daher auf eigenes Risiko des Autofahrers.


Quelle: AG Haldensleben, Urt. v. 24.08.2011 - 17 C 631/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 04/2012)

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