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Verkehrsverstoß: Bei verspäteter Urteilsfindung kann vom Fahrverbot abgesehen werden

Wird die maßgebliche Gerichtsentscheidung erst über zwei Jahre nach dem eigentlichen Verkehrsverstoß gefällt, kann von der Verhängung eines Fahrverbots gegen den Fahrer abgesehen werden. Die Richter am Oberlandesgericht Oldenburg haben so in einem Fall entschieden, in dem eine Abstandsunterschreitung zu bewerten war.

Ist eigentlich ein Fahrverbot zu verhängen, vergeht bis zur endgültigen Entscheidung jedoch eine zu große Zeitspanne, kann vom Fahrverbot abgesehen werden.

Hinweis: Die Länge dieser "zu großen Zeitspanne" wird nicht einheitlich beurteilt. Einige Gerichte stellen auf einen Zeitraum von 21 Monaten ab, andere wie die Oldenburger Richter verlangen dagegen 24 Monate. Besteht die Gefahr des Führerscheinverlusts, sollte unbedingt ein Anwalt zu Rate gezogen werden.


Quelle: OLG Oldenburg, Beschl. v. 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 05/2012)

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