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Arbeitsrecht im Profifußball: Vertragliche Klauseln zu Verzicht auf Kündigungsschutz unwirksam

Auch im Profifußball gilt das normale deutsche Arbeitsrecht.  

Drei Arbeitnehmer waren in einem Fußballverein tätig - und zwar als Cheftrainer, Co-Trainer und Torwart-Trainer. In den Anstellungsverträgen war die Klausel enthalten, dass der Fußballverein als Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen könne und den Trainern dann lediglich drei Bruttomonatsgehälter als Abfindung zustehen würden. Im Gegenzug hatten die Trainer auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichtet. Als Kündigungen ausgesprochen wurden, kam es zum Streit. Laut dem Arbeitsgericht Aachen waren beide Vertragsklauseln unwirksam, infolgedessen auch die ausgesprochenen Kündigungen. Stets müssen sich Arbeitnehmer gegen unberechtigte Kündigungen zur Wehr setzen können. Ein solches Recht kann nicht zu ihren Ungunsten verkürzt werden. 

Hinweis: Das Kündigungsschutzgesetz kann nicht umgangen werden. Die Vereinbarungen von Klauseln, nach denen Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten, sind vor Ausspruch der Kündigung unwirksam. Eigentlich sollte sich das bei Arbeitgebern zwischenzeitlich herumgesprochen haben.


Quelle: ArbG Aachen, Urt. v. 22.02.2013 - 6 Ca 3662/12
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 04/2013)

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