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Schikane im Job: Arbeitnehmer muss Mobbingverlauf darlegen und beweisen können

Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kollegen oder Vorgesetzte. Eine Arbeitnehmerin wollte für solch ein angebliches Mobbing ihrer Arbeitgeberin Schmerzensgeld erhalten - in Höhe von 893.000 EUR.

Eine als betriebliche Kostenrechnerin bei städtischen Kliniken Angestellte fühlte sich gemobbt, da sie versetzt, ihr die Führung eines Abwesenheitsbuchs auferlegt und an ihrer Arbeitsleistung Kritik geübt wurde, ihr ferner wegen eines angeblichen Arbeitszeitbetrugs gekündigt worden war und Schulungswünsche sowie Vieraugengespräche mit dem Vorgesetzten abgelehnt wurden.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sagte jedoch ausdrücklich, dass für die Mobbinghandlungen der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist. Auch eine länger andauernde Konfliktsituation, eine drastische Kritik eines Vorgesetzten oder die Zuweisung unliebsamer Tätigkeiten stellen für sich gesehen noch keinen Mobbingverlauf dar. Insgesamt hatte die Klägerin nicht nachweisen können, dass sie gemobbt worden war. Damit wurde ihre Klage abgewiesen.

Hinweis: Arbeitnehmer, die sich gemobbt fühlen, sollten unbedingt ein Mobbingtagebuch führen. Ein Mobbinggeschehen setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelhandlungen zusammen. Dazu können auch Kündigungsversuche und Versetzungen zählen. In aller Regel gibt es auch eine Vielzahl weniger gravierend erscheinender Eingriffe, die in ihrer Summe und in einen Kontext gesetzt jedoch durchaus als Mobbing zu bewerten sind.


Quelle: LAG Düsseldorf, Urt. v. 26.03.2013 - 17 Sa 602/12
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 05/2013)

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