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Sanierungsempfehlung: Aktueller Wissensstand kann DIN-Norm entschärfen

Inwieweit DIN-Normen den aktuellen Stand von Technik und Wissenschaft zu berücksichtigen haben, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Hier ging es um einen Streit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine Dach- und Deckenkonstruktion war von einem "echten Hausschwamm" und sonstigen Pilzen befallen. Deshalb wurde durch einen Sachverständigen eine Sanierung nach DIN 68800 empfohlen. Ein anderer Sachverständiger stellte jedoch nur leichte Schäden fest und bestritt, dass die besagte Norm noch die allgemein anerkannten Konstruktionsgrundsätze wiedergebe.

Der BGH urteilte dahingehend, dass die DIN-Normen nur private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter seien, die hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben können. Denn sowohl technische Entwicklungen als auch wissenschaftliche Erkenntnisse sind einem ständigen Wandel unterlegen. Daher kann es durchaus vorkommen, dass eine DIN-Norm mit ihren empfehlenden Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung nicht mehr den aktuellen Wissensstand erfasst, da bereits neuere Kenntnisse und Methoden vorliegen. Diese muss das Landgericht durch Einholung eines Gutachtens nun nochmals prüfen.

Hinweis: DIN-Normen müssen also nicht immer aktuell sein. Das Abweichen bei Baumaßnahmen kann in Einzelfällen daher durchaus möglich sein.


Quelle: BGH, Urt. v. 24.05.2013 - V ZR 182/12
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 08/2013)

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