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Vielfliegerprogramme: Miles & More-Punkte sind übertragbar

Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Miles & More-Programms beschäftigt.

Ein Vielflieger nahm am Miles & More-Programm einer Fluggesellschaft teil. Er buchte unter Einlösung der von ihm gesammelten Meilen ein Prämienticket. Der gebuchte Flug wurde dann aber von einer anderen Person angetreten. Die Fluggesellschaft kündigte daraufhin die Mitgliedschaft des Kunden fristlos und behauptete, dieser habe das Prämienticket an die Person verkauft, die tatsächlich geflogen sei. Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Prämien nur an Verwandte, Freunde und Bekannte verschenkt, nicht aber verkauft werden. Der Kunde sagte, er habe das Prämienticket seinem Vater geschenkt und dieser habe es an eine dritte Person weitergegeben. Außerdem seien die vertraglichen Regelungen unwirksam.

Das OLG sah es zwar grundsätzlich als zulässig an, die Übertragbarkeit von Flugmeilen einzuschränken, solange diese noch nicht gegen eine Prämie eingelöst werden können. In diesem Fall gab es jedoch eine einheitliche Klausel. Das Verbot der Meilenübertragung wurde von der Unwirksamkeit des Verbots der Prämienübertragung mit umfasst. Beide Klauseln konnten nicht voneinander getrennt werden und waren deshalb insgesamt unwirksam. Daher war die Kündigung der Fluggesellschaft nicht rechtmäßig.

Hinweis: Grundsätzlich ist eine Einschränkung der Übertragbarkeit von Miles & More-Punkten möglich. Jedoch muss die entsprechende Klausel im Kleingedruckten rechtmäßig sein.


Quelle: OLG Köln, Urt. v. 12.06.2013 - 5 U 46/12
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 08/2013)

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