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Fahrtenbuch ratsam: Steuerpflichtiger Vorteil durch private Dienstwagennutzung

Mit Fragen rund um das Thema "Dienstwagen" haben sich die Gerichte schon häufig beschäftigt. Nun gibt es eine neue und wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH).

Eine Steuerberatungsgesellschaft hat ihrem Geschäftsführer einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den dieser auch für Privatfahrten nutzen durfte. Angeblich hat der Geschäftsführer von diesem Recht jedoch keinen Gebrauch gemacht und den Wagen nicht privat genutzt. Das Finanzamt erließ dennoch einen Lohnsteuerhaftungsbescheid, gegen den geklagt wurde. Der BFH urteilte eindeutig, dass ein steuerpflichtiger Vorteil entsteht, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug gar nicht privat nutzt. Sofern kein Fahrtenbuch geführt wurde, ist die 1-%-Regelung anzuwenden und 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als fiktive Einnahme pro Monat zu versteuern.

Hinweis: Um der 1-%-Regelung im Fall der privaten Nichtnutzung eines Dienstwagens entgegenzutreten, hilft tatsächlich nur das Führen eines entsprechenden Fahrtenbuchs.


Quelle: BFH, Urt. v. 21.03.2013 - VI R 31/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 08/2013)

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