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Mietverhältnis: Zigarettenrauch als Kündigungsgrund

Das Amtsgericht Düsseldorf musste entscheiden, ob ein Raucher seine Mietwohnung verlassen muss.

Ein 74-jähriger Raucher war seit über 40 Jahren Mieter. Mehrere Hausbewohner hatten sich nun über die Geruchsbelästigung im Treppenhaus durch den Zigarettenrauch des Mieters beschwert. Abmahnungen zeigten keine Wirkung, so dass der Raucher eine Kündigung des Mietverhältnisses erhielt. Zur Klageverteidigung wollte er Prozesskostenhilfe erhalten, die ihm allerdings erst nach einer Beschwerde durch das Landgericht zugebilligt wurde. Das hielt das Amtsgericht aber nicht davon ab, der Räumungsklage trotzdem stattzugeben. Es urteilte, dass der Raucher selbstverständlich in seiner Mietwohnung rauchen darf. Der Vermieter muss allerdings nicht dulden, dass der Rauch ins Treppenhaus zieht und andere Mieter belästigt. Trotz Abmahnungen hatte der Raucher seine Wohnung nicht ausreichend gelüftet, so dass der Zigarettenrauch durch das Haus ziehen konnte und zu einer unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigung wurde.

Hinweis: Die Frage, was eine erhebliche Geruchsbelästigung ist, musste das Gericht erst gar nicht untersuchen. Der Mieter - beziehungsweise seine Rechtsanwältin - hatten erst verspätet bestritten, dass überhaupt eine Geruchsbelästigung vorlag. Damit war das Argument der Vermieterin unstrittig geblieben. Das dürfte in vielen anderen Fällen anders aussehen.


Quelle: AG Düsseldorf, Urt. v. 31.07.2013 - 24 C 1355/13
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 09/2013)

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