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Aggression am Arbeitsplatz: Eskalierende Provokation führt zur Kündigung

Arbeitnehmer sollten sich nicht provozieren lassen. Anderenfalls kann - wie im kürzlich vom Landesarbeitsgericht Hessen (LAG) entschiedenen Fall - schnell die Kündigung drohen.

Ein Arbeitnehmer stand mit seinem Gabelstapler in einer Werkhalle vor der Eisenausgabe und wartete darauf, dass er vor- und mit seiner Arbeit fortfahren konnte. Dann sah er, dass zwei Kollegen mit großen Gießstaplern in die Halle einfuhren. Um ein Vordrängeln zu verhindern, stellte er sich mit seinem kleineren Stapler quer vor die herannahenden, größeren Fahrzeuge. Einer der Kollegen soll dann mit der an seinem Gabelstapler eingehängten Eisenpfanne mehrfach gegen den Stapler des Arbeitnehmers gestoßen sein, so dass dessen Fahrzeug wankte. Der Arbeitnehmer wollte sich das nicht gefallen lassen: Er stieg aus seinem Stapler, nahm den seitlich am Fahrzeug befestigten 75 cm langen Stahlmeißel, ging zur Fahrerseite des Fahrerhauses des Kollegen und zertrümmerte die Seitenscheibe. Anschließend brüllte er in Richtung seines Kollegen: "Komm raus!"

Für dieses Verhalten erhielt er die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung seines Arbeitgebers, gegen die er klagte. Das LAG hat die Kündigungsschutzklage jedoch nur teilweise abgewiesen. Es hielt nur eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist für zumutbar. Es kassierte also die fristlose Kündigung, hielt aber die zugleich ausgesprochene ordentliche Kündigung durchaus für sachlich gerechtfertigt. Der Arbeitgeberin war es nicht zuzumuten, den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus weiter zu beschäftigen.

Hinweis: Inwieweit der Arbeitnehmer provoziert worden war, hielten die Richter für nicht relevant. Der Arbeitnehmer musste sich entgegenhalten lassen, dass er zuvor selbst provoziert hatte - und wer selbst provoziert, muss auch die Folgen einer Eskalation einkalkulieren.


Quelle: LAG Hessen, Urt. v. 21.03.2013 - 5 Sa 1511/12
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 03/2014)

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