[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Suche nach Mitglied für ein "junges Team" ist unmittelbare Benachteiligung

Wieder einmal ist ein Arbeitgeber in die Falle getappt: Ein Unternehmen suchte in einer Tageszeitung Verstärkung. Unter anderem hieß es in der Stellenanzeige: "Als Mitglied eines jungen und motivierten Teams erhalten Sie bei uns Gelegenheit, Ihren Verantwortungsbereich kontinuierlich auszuweiten." Ein älterer selbständiger Bauingenieur bewarb sich erfolglos auf die ausgeschriebene Position. Daraufhin verlangte er 13.500 EUR als Entschädigung wegen einer angeblichen Altersdiskriminierung.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sah eine unmittelbare Benachteiligung aufgrund seines fortgeschrittenen Alters. Den gesetzlichen Höchstbetrag von drei Monatsgehältern lehnte das Gericht jedoch ab und gewährte dem Bauingenieur lediglich 2.000 EUR Schadensersatz.

Hinweis: Bewerbern kommt bei einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Beweiserleichterung zu. Danach müssen sie lediglich Indizien vorbringen, nach denen eine Diskriminierung vorliegen könnte. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass kein Verstoß gegen das AGG vorliegt. Und das gelingt den wenigsten Arbeitgebern.


Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 29.10.2013 - 1 Sa 142/13
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 03/2014)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]