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Produkthaftungsgesetz: Stromnetzbetreiber muss bei Überspannungsschäden haften

Ein Fall, der uns alle treffen kann. Plötzlich kommt aus der Steckdose zu viel Strom und die Elektrogeräte werden beschädigt. Doch wer haftet dafür?

Nach einer Störung der Stromversorgung in dem Wohnviertel eines Bürgers trat nach einem Stromausfall im Hausnetz eine sogenannte Überspannung auf. Dadurch wurden mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt. Die Ursache für die Überspannung lag in der Unterbrechung von zwei sogenannten PEN-Leitern in der Nähe des Hauses, über die das Haus mit der Erdungsanlage verbunden war. Der Betroffene machte nun gegen die Betreiberin des Stromnetzes Schadensersatz wegen eines Überspannungsschadens geltend. Diese nimmt auch die Transformationen der Hochspannung auf die Niederspannung mit 230 Volt vor.

Über die Frage der Haftung musste letztlich der Bundesgerichtshof entscheiden: Tritt infolge einer Störung der Stromversorgung in einem Hausnetz eine Überspannung auf, durch die mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt werden, kann die Betreiberin des Stromnetzes dafür haftbar gemacht werden. Denn nach § 2 des Produkthaftungsgesetzes ist neben beweglichen Sachen auch die Elektrizität ein Produkt im Sinne des Gesetzes.

Hinweis: Der Geschädigte erhielt den geforderten Schadensersatz mit Ausnahme der Selbstbeteiligung von 500 EUR, die § 11 des Produkthaftungsgesetzes vorsieht. Die Netzbetreiberin war als Herstellerin des fehlerhaften Produkts anzusehen.

zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 04/2014)

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