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Provinz Bozen: Man spricht Deutsch

In Italien wird bei Gericht grundsätzlich Italienisch gesprochen. Aber eben nur grundsätzlich - denn teilweise wird dort auch Deutsch gesprochen. Und wenn Deutsch gesprochen wird, dann dürfen das alle - auch vor Gericht.

Die in der italienischen Provinz Bozen Wohnhaften haben die Möglichkeit, die deutsche Sprache vor Gericht zu gebrauchen. Vor anderen italienischen Zivilgerichten ist der Gebrauch der italienischen Sprache vorgeschrieben. Nun verletzte sich eine deutsche Skifahrerin in Bozen und verklagte die Unfallverursacherin. Die Klage und die Klagebeantwortung wurden in Deutsch verfasst. Das zuständige Landesgericht Bozen hätte das nach geltendem italienischen Recht für nichtig erklären müssen, legte jedoch die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Es zweifelte daran, ob die italienische Regelung hinsichtlich der Sprachwahl mit dem Unionsrecht vereinbar war.

Der EuGH urteilte eindeutig: Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, die das Recht, vor den Gerichten eine andere Sprache als die Amtssprache zu gebrauchen, allein den in dieser Gebietskörperschaft wohnhaften Angehörigen dieses Staates einräumt. Der deutschen Klägerin war es in der Provinz also ebenso gestattet, Klage und Klagebeantwortung in Deutsch zu verfassen, wie der dortigen Einwohnerschaft.

Hinweis: Gleiches Recht für alle. Der EuGH ist seiner Linie treu geblieben. Denn auch in Bezug auf Strafverfahren wurde schon einmal entsprechend entschieden.


Quelle: EuGH, Urt. v. 27.03.2014 - C-322/13
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 05/2014)

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