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Medienwirksamer Fall: Der alte Raucher und die Kündigung seiner Mietwohnung

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kündigung wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus hat hohe Wellen geschlagen. Ein Grund mehr, den Sachverhalt nochmals darzustellen.

Der Mieter ist 75 Jahre alt und wohnt bereits seit 40 Jahren in seiner Wohnung in Düsseldorf. Die Vermieterin hatte das Mietverhältnis gekündigt, da aus der Wohnung des Mieters Zigarettengestank in das Treppenhaus gelangt sei, der Mieter seine Wohnung nicht ausreichend lüften sowie die Aschenbecher nicht leeren würde. Außerdem würde er dort täglich mindestens 15 Zigaretten rauchen.

Der BGH verwies den Rechtsstreit nun zurück an das Landgericht. Zwar kann eine Geruchsbelästigung der Mitmieter durch Zigarettenrauch, die ein Mieter durch einfache und zumutbare Maßnahmen verhindern könnte, im Einzelfall eine Störung des Hausfriedens darstellen. Ob allerdings eine nachhaltige Störung des Hausfriedens und eine erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten des Mieters vorlagen, konnte der BGH hier noch nicht feststellen.

Hinweis: Wir werden von dieser Angelegenheit also wieder hören. Klar und unmissverständlich muss aber gesagt werden, dass eine einfach in Kauf genommene Geruchsbelästigung des Umfelds über das Treppenhaus sicherlich nicht in Ordnung ist.


Quelle: BGH, Urt. v. 18.02.2015 - VIII ZR 186/14
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 04/2015)

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