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Sorgfaltspflicht des Erblassers: Die Voraussetzungen für den Pflichtteilsentzug sind sehr eng gesteckt

Durch ein Testament können Kinder und andere nahe Angehörige zwar enterbt werden, jedoch steht ihnen in einem solchen Fall immer noch der gesetzliche Pflichtteil zu, der aus der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils besteht. Dieser Pflichtteil kann nur in seltenen Fällen entzogen werden.

Ein Ehepaar verfasste ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie ihren Sohn enterbten und ihm auch den Pflichtteil entzogen. Dies begründeten sie damit, dass er aus der Familienmetzgerei Wurstwaren gestohlen habe.

Das Gericht wies darauf hin, dass der Entzug des Pflichtteils nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten möglich sei. Verstöße gegen das Eigentum oder Vermögen der Eltern können nur dann eine Pflichtteilsentziehung rechtfertigen, wenn die Verfehlung eine grobe Missachtung des Eltern-Kind-Verhältnisses darstellt und eine schwere Kränkung des Erblassers hervorruft. Dies ist hier nicht der Fall, da die Mitnahme von Fleischprodukten oder auch einzelnen Geldscheinen aus dem Familienbetrieb kein so schwerwiegendes Verhalten darstellt, dass die Pflichtteilabgabe dem Erblasser unzumutbar ist. Darüber hinaus waren die Gründe für den Pflichtteilsentzug nicht formgerecht im Testament niedergelegt worden, da weder die Anzahl noch der Zeitpunkt der Taten angegeben wurde.

Hinweis: Der Entzug des Pflichtteils ist nur in Ausnahmefällen möglich. Grund dafür ist, dass ein Erblasser auch über seinen Tod hinaus bestimmte Sorgfaltspflichten für seine nahe Angehörigen hat und diese nicht unversorgt zurückgelassen werden sollen. Liegen aber so schwerwiegende Verfehlungen des Erben vor, dass ein Entzug wirksam wäre, müssen diese im Testament konkret aufgelistet und beschrieben werden. Pauschale Behauptungen ("Er hat mich mehrfach geschlagen.") reichen hier nicht aus. Eine Angabe der gesetzlichen Regelungen oder Paragraphen ist hingegen nicht nötig.


Quelle: LG Mosbach, Urt. v. 31.01.2014 - 2 O 182/13
zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 01/2016)

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