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Besondere Härte: Mieter muss die ein Jahr andauernde Modernisierung nicht hinnehmen

Dauern Modernisierungsmaßnahmen zu lange, muss der Mieter sie nicht dulden.

Ein Vermieter wollte eine Mietwohnung instandsetzen und modernisieren. Dem Mieter teilte er mit, dass die Dauer der Maßnahme voraussichtlich zwölf Monate betragen werde und ein Verbleib in der Wohnung daher nicht möglich sei. Er bot seinem Mieter ferner an, ihn bei der Suche nach einer Ersatzwohnung zu unterstützen. Der Mieter meinte, dies sei eine nicht hinnehmbare Härte, da er länger als ein Jahr in einer Ersatzwohnung leben müsste. Schließlich verklagte der Vermieter seinen Mieter auf Duldung der entsprechenden Modernisierungsarbeiten.

Die Klage hatte allerdings keinen Erfolg. Die Räumung einer Wohnung wegen einer zwölf Monate andauernden Modernisierung stellt in der Regel eine besondere Härte für den Mieter dar. Solche Arbeiten muss der Mieter daher nicht dulden.

Hinweis: Vermieter sollten Arbeiten in vermieteten Wohnungen möglichst vermeiden oder so mieterschonend wie möglich gestalten. Im Zweifel ist ein Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen.


Quelle: LG Berlin, Urt. v. 17.02.2016 - 65 S 301/15
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 10/2016)

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