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Qualifizierte Signatur erforderlich: Eine Klageeinreichung per einfacher E-Mail erfüllt nicht das erforderliche Schriftformerfordernis

Falls Sie eine Klage bei einem Gericht einreichen möchten, sollten Sie das besser nicht mit einer einfachen E-Mail erledigen.

Ein Mann hatte beim Finanzgericht Köln eine Klage gegen einen Steuerbescheid eingelegt. Die Klage hatte er per E-Mail als PDF-Anhang versendet - ohne Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Damit hat er allerdings Pech, da die Klage als unzulässig abgewiesen wurde. Ihr fehlte nämlich die notwendige Form.

Nach der Finanzgerichtsordnung ist eine Klage beim Gericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Damit gibt es ein besonderes Schriftformerfordernis, das über die bloße Textform hinausgeht. Es muss für eine wirksame Klage die Unterschrift bis zum Ablauf der Klagefrist vorliegen. Für elektronische Dokumente ist die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gesetzlich vorgeschrieben.

Hinweis: Eine Klage kann also nicht mit einfacher E-Mail erhoben werden. Manchmal macht es durchaus Sinn, eine Klage selbst einzureichen. Meistens ist es jedoch besser, einen Fachmann einzuschalten, um unnötige Kosten, Gebühren und vor allem Ärger zu vermeiden.


Quelle: FG Köln, Urt. v. 25.01.2018 - 10 K 2732/17
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 07/2018)

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