Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] Konjunkturpaket II: Zahlung von Kinderbonus in 2009 Nach dem sogenannten Konjunkturpaket II wird für jedes Kind, für das 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in 2009 ein Einmalbetrag von 100 EUR ("Kinderbonus") gezahlt. Für den Einmalbetrag gelten alle Grundsätze, die auch für das - festgesetzte und im Allgemeinen monatlich gezahlte - Kindergeld maßgeblich sind. Dazu weist die Verwaltung auf folgende Punkte hin:
Hinweis: Der Einmalbetrag gilt in vollem Umfang als Kindergeld. Da die steuerlichen Kinderfreibeträge nicht erhöht wurden, kann es bei der Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung dazu kommen, dass vor allem Bezieher höherer Einkommen von der Einmalzahlung nicht profitieren.
(aus: Ausgabe 05/2009)
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