Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] Bürokratieabbau: Vorausgefüllte Einkommensteuererklärung kommt 2013 Die Finanzverwaltung ist schon lange bemüht, bestehende Bürokratielasten fortlaufend abzubauen und die notwendigen administrativen Prozesse unter Einsatz modernster EDV zu optimieren. Im Rahmen des Vorhabens KONSENS (koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) wird nun ein Plan konkret: die elektronische vorausgefüllte Einkommensteuererklärung. Sie ist als optionales und kostenloses Serviceangebot des Fiskus gedacht. Hierbei werden die dem Finanzamt für das aktuelle Veranlagungsjahr vorliegenden Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen. Die Steuererklärung steht dann vorausgefüllt zur Verfügung. Eingetragen sind
Wer seine Einkommensteuererklärung selbst anfertigt, sendet sie nach Prüfung und gegebenenfalls Ergänzung der Angaben an das Finanzamt. Die Finanzminister haben in mehreren Ausbaustufen folgende Eckpunkte festgeschrieben:
Hinweis: Durch den zunehmenden EDV-Einsatz und die bundeseinheitliche Identifikationsnummer bietet KONSENS den Finanzbeamten auch effektivere Auswertungs-, Prüfungs- und Kontrollmöglichkeiten - faktisch auf Knopfdruck. Zudem werden immer mehr Institutionen (z.B. Banken, Unternehmen und Versicherungen) zur automatischen Übermittlung einer Fülle von Daten verpflichtet. Quelle: BMF, Pressemitteilung v. 15.07.2011
(aus: Ausgabe 10/2011)
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