Aktuelle Rechtsprechung etc.[Inhalt] Werbungskosten: Steuerminderung für Erhaltungsaufwendungen von Vermietungsobjekten Grundsätzlich können Sie sämtliche Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Vermietungsobjekt als Werbungskosten bei Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Erhaltungsaufwendungen können auch dann Werbungskosten bei Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn
Mit seinem neuen Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung und die aktuelle Verwaltungsauffassung: Solche Zuwendungen können demnach auch in einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) zu Ihren Gunsten liegen. Quelle: BFH, Urt. v. 28.09.2010 - IX R 42/09
(aus: Ausgabe 02/2011)
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