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Hildegard Giesers-Berkowsky
Rechtsanwaältin
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Meinungsäußerungsfreiheit: "Winkeladvokaten" unter sich

Bis zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ging der Rechtsstreit um die Frage, ob ein Rechtsanwalt den anderen als "Winkeladvokat" bezeichnen darf.

Offensichtlich mochten sich zwei Rechtsanwälte nicht besonders. Bei einem gerichtlichen Verfahren, in dem die Rechtsanwälte als Prozessvertreter aufeinandertrafen, beschwerte sich der eine über ein widersprüchliches Verhalten des anderen. So sei nicht klar, ob der eine Rechtsanwalt in einer Sozietät oder einer Bürogemeinschaft arbeite. Wörtlich sagte er: "Mir persönlich erscheint es daher fragwürdig, wie es die Rechtsanwälte ... mit ihrer prozessualen Wahrheitspflicht halten, wenn sie dem Gericht gegenüber eine ‚Kooperation‘ behaupten, wo sonst von ihnen allenthalben der Eindruck einer Sozietät zu vermitteln versucht wird. Ich gehe davon aus, dass es nicht unsachlich ist, eine solche geschickte Verpackung der eigenen Kanzlei - mal als Kooperation, mal als Sozietät (wie es gerade günstig ist) - als ‚Winkeladvokatur‘ zu apostrophieren." Das wollte sich der Kollege nicht gefallen lassen und verlangte die Unterlassung einer solchen Äußerung. Er erhielt in den ersten Instanzen auch Recht, während der andere Rechtsanwalt sich auf seine Meinungsäußerungsfreiheit berief und vor das BVerfG zog. Dies hat eine Interessenabwägung vorgenommen und dabei insbesondere betont, dass nur die Prozessbeteiligten und das Gericht von der Äußerung Kenntnis nehmen konnten. Letztendlich hat es das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit überwiegen lassen und den Unterlassungsanspruch abgelehnt.

Hinweis: Das heißt aber nun gerade nicht, dass Sie Ihren Rechtsanwalt als "Winkeladvokaten" beschimpfen dürfen. Denn letztendlich hat das BVerfG auch geurteilt, dass es sich dabei um eine Herabsetzung in der beruflichen Ehre handelt. Rechtsanwälte gegenseitig dürfen sich allerdings in Schriftsätzen so titulieren.


Quelle: BVerfG, Beschl. v. 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 09/2013)

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