[Inhalt] Vertrag ist Vertrag: Mitmieter haftet auch für Kosten, die er nicht selbst verursacht hat Immer wieder kommt es vor, dass Mieter Strom- oder Heizkosten verbrauchen, ohne zuvor einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Diesen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) näher beleuchtet. Ein Energieversorgungsunternehmen verklagte eine Mitmieterin eines Berliner Einfamilienhauses auf 7.000 EUR für verbrauchtes Gas. Die Mieterin hatte den gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten abgeschlossenen Mietvertrag als zweite Mieterin unterschrieben, das Einfamilienhaus allerdings nicht selbst bewohnt. Dem BGH zufolge muss sie dennoch zahlen. Das Energieversorgungsunternehmen hat durch die Bereitstellung des Gases schlüssig ein Angebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrags - eine sogenannte Realofferte - unterbreitet. Dieses Vertragsangebot richtete sich mangels anderer Anhaltspunkte an sämtliche Mieter. Dieses Angebot wird von demjenigen angenommen, der die Energie entnimmt - und zwar sowohl für sich selbst als auch in Stellvertretung für die übrigen Mieter. Hinweis: Wieder einmal zeigt sich, dass die Unterschrift unter einem Mietvertrag auch eine Reihe von Pflichten nach sich zieht - Mieter sollten sich dessen bewusst sein.
Quelle: BGH, Urt. v. 22.07.2014 - VIII ZR 313/13
(aus: Ausgabe 09/2014)
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