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Gerichtliches Gutachten: Schmerzensgeld nach zahnärztlichem Behandlungsfehler

Suchen Sie mit Schmerzen einen Zahnarzt auf, so möchten Sie sicherlich, dass die Behandlung zu einem schnellen und schmerzbefreienden Ergebnis führt.

So auch eine Patientin, die an Zahn- und Kopfschmerzen litt. Ihr Zahnarzt versorgte sie mit einer Zahnschiene, um eine Kieferfehlstellung zu korrigieren. Nachdem die Beschwerden nicht nachließen, entfernte er ferner alle bei der Patientin vorhandenen Amalgamfüllungen, schliff die Zähne für den geplanten Einsatz von Interimszahnersatz ab und setzte die Interimsbrücken ein. In der Folgezeit verstärkten sich die Zahnschmerzen der Klägerin; sie erlitt eine Knochenentzündung im Oberkiefer. Erst nach dem Entfernen der Provisorien verbesserte sich der Gesundheitszustand, bei zwischenzeitlich allerdings chronisch gewordenen Schmerzen. Deshalb verlangte sie unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 EUR.

Ein gerichtliches Gutachten bewies sodann ihren Anspruch. Die Zahnbehandlung war grob fehlerhaft, denn der Zahnarzt hatte die Patientin provisorisch prothetisch versorgt, obwohl die Position des Unterkiefers durch die Schienentherapie noch nicht ausreichend gesichert gewesen war. Er hätte mindestens noch ein halbes Jahr warten müssen.

Hinweis: Auch Zahnärzte sind nicht vor Behandlungsfehlern sicher. Dennoch zeigt sich wieder einmal, dass erst die Einholung eines gerichtlichen Gutachtens zu einer Schmerzensgeldleistung an den Patienten führt.


Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 06.06.2014 - 26 U 14/13
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 09/2014)

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