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Rechte und Pflichten: Über Sinn und Zweck von Einschränkungen der Geh- und Fahrtrechte

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Wegerecht über ein fremdes Grundstück. Auf diesem Weg wird nun ein Tor installiert und der Eigentümer verlangt von Ihnen, dass Sie es nachts abschließen sollen. Wie ist die Rechtslage? Müssen Sie dem Folge leisten?

Einem Grundstückseigentümer war im Grundbuch ein Geh- und Fahrtrecht für das vor seinem Grundstück liegende Grundstück eingeräumt worden. Der zu seinem Grund führende Weg konnte dabei nur nach Öffnen eines dort errichteten Metallgittertors benutzt werden. Eine Klingel für das hintere Grundstück befand sich jedoch nicht an dem Tor. Nun verlangte der Eigentümer des vorderen Grundstücks, dass dieses Tor nachts abzuschließen sei.

Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist in solchen Fällen jeweils auf den Einzelfall abzustellen. Ein Gericht muss sämtliche Argumente berücksichtigen. Dazu gehört zum einen die Erreichbarkeit des hinteren Grundstücks - insbesondere für Rettungsdienste wie Notarzt und Feuerwehr -, aber auch die Frage, ob ein abzuschließendes Tor für eine höhere Sicherheit sorgt. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die Eigentümer des hinteren Grundstücks nachts keinen Besuch empfangen können, sobald das Tor abgeschlossen ist. Bringt ein Verschließen des Tors dem gegenüber also kein Mehr an Sicherheit, ist es überflüssig.

Hinweis: Diese Prüfung abschließend vorzunehmen, ist Aufgabe des Berufungsgerichts, an das der BGH diesen Fall zurückverwies. Klar ist jedoch schon jetzt, dass ein Wegerecht auch immer mit Pflichten verbunden sein kann.


Quelle: BGH, Urt. v. 27.02.2015 - V ZR 133/14
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 07/2015)

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