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Ackerland wird Grünland: Wer der landwirtschaftlichen Nutzung wissentlich nicht nachkommt, ist schadensersatzpflichtig

Wird ein Acker nicht bestellt, wächst dort in der Regel Gras. Das wiederum kann auf die Dauer zu einem Schadensersatzanspruch führen.

Mehrere Grundstücke waren von einem Eigentümer zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet worden. Es ging um ca. 14 ha Ackerland. Bereits bei Übergabe der Grundstücke wurden diese jedoch als Grünland genutzt. Da die Grundstücke zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt und mindestens fünf Jahre lang nicht als Ackerland genutzt wurden, unterlagen sie dann plötzlich der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung und dem Dauergrünland-Erhaltungsgesetz - Normen, die auf die europarechtliche Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zurückgehen.

Nun wollte der Eigentümer von dem Pächter Schadensersatz erhalten. Und der Bundesgerichtshof urteilte, dass ein Pächter, der als Ackerland verpachtete Flächen als Grünland nutzt, tatsächlich verpflichtet sein kann, dem Verpächter jenen Schaden zu ersetzen, der durch die europarechtlich vorgegebene Einordnung der gepachteten Flächen als Dauergrünland entsteht. Dabei ist allerdings das Mitverschulden des Verpächters, der von der Angelegenheit insgesamt Kenntnis hatte, zu berücksichtigen. Insgesamt musste der Pächter in diesem Fall 100.000 EUR zahlen.

Hinweis: Pächter von Ackerland sollten also aufpassen, das Land nicht zum Dauergrünland verkommen zu lassen.


Quelle: BGH, Urt. v. 28.04.2017 - LwZR 4/16
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 07/2017)

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