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Nachbarschaftsstreit: Wenn der Bambus zur Hecke wird

Die Frage, was mit und auf Grundstücksgrenzen stattfinden darf, ist auch im folgenden Fall Auslöser eines Nachbarschaftsstreits.

Ein Hauseigentümer ließ Bambus anpflanzen und prompt war sein Nachbar der Ansicht, die Pflanze sei viel zu nah an die Grundstücksgrenze gesetzt worden und zudem in der Höhe zu kürzen. Denn letztendlich stelle der Bambus im Sinne des Nachbarschaftsrechts eine Hecke dar. Außerdem beeinträchtige dieser ihn in der Sicht und beuge sich bei Feuchtigkeit und Schnee über die Grundstücksgrenze.

Das mit dem Rechtsstreit befasste Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte, dass es sich bei der Bambusanpflanzung tatsächlich um eine Hecke handelte. Der Anspruch auf Rückschnitt war allerdings nach dem anzuwendenden Landesgesetz dahingehend begrenzt, dass eine Verpflichtung dazu in der Zeit von März bis September nicht besteht.

Hinweis: In den Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer steht in der Regel, welche Bepflanzungen und Grenzbefestigungen erlaubt sind und welche nicht. Darauf sollten Nachbarn Rücksicht nehmen.


Quelle: OLG Karlsruhe, Urt. v.  25.07.2014 - 12 U 162/13
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 11/2014)

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