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Nachbarhaus beschädigt: Eigentümer haftet selbst für unvermeidliche Schäden bei fachgerechtem Hausabriss

Lässt man das eigene Haus abreißen, kann dies trotz fachgerechter Ausführung zu unvermeidlichen Schäden am Nachbargebäude führen.

Der Eigentümer eines Grundstücks hatte einen Anbau an der Wand des Nachbarhauses ohne eine eigene Grenzwand errichtet. Nach dem Abriss durch ein Fachunternehmen wies das Gebäude des Nachbarn Putz- und Mauerschäden sowie Feuchtigkeitsschäden in Teilbereichen der Außenwand auf, an die angebaut worden war. Deshalb verlangte der Geschädigte nun Schadensersatz, den er auch erhielt. Die Schäden waren im Rahmen eines Auftrags der Nachbarn verursacht worden. Zwar beruhten sie nicht auf einem Fehlverhalten des Fachunternehmens, sondern waren eine aufgrund der baulichen Verbindung der Gebäude unvermeidliche Folge des Abrisses. Es handelte sich aber um neue und eigenständige Schäden.

Hinweis: Ein Grundstückseigentümer muss an seinen Nachbarn Schadensersatz für die Beschädigung einer Grenzwand nach Abrissarbeiten zahlen.
 
 


Quelle: BGH, Urt. v. 18.12.2015 - V ZR 55/15
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 05/2016)

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