Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] Personenbedingte Kündigung: Entlassung wegen mehrjähriger Gefängnisstrafe des Arbeitnehmers rechtmäßig Sehr oft sind fristlose Kündigungen Gegenstand des Streits zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In dem Fall, den das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden hatte, ging es jedoch um eine ordentliche Kündigung - also eine Entlassung unter Einhaltung der einschlägigen Frist. Weil der Arbeitnehmer zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, hatte der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen und seine Stelle dauerhaft neu besetzt. Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht entschied. Die Kündigung sei auch dann wirksam, wenn die Straftat, wegen der die Verurteilung erfolgt sei, keinen Bezug zur Arbeit aufweise. Nach Ansicht des Gerichts ist eine personenbedingte Kündigung in einem solchen Fall wirksam. Denn der Arbeitnehmer sei schließlich selbst verschuldet nicht in der Lage, seiner Arbeit nachzugehen. Je länger die Dauer der Haftstrafe, desto eher stehe dem Arbeitgeber die Möglichkeit offen, eine personenbedingte Kündigung auszusprechen. Das gelte jedenfalls dann, wenn der betroffene Arbeitnehmer auf Dauer seiner Arbeitsleistung nicht nachkommen können. Hinweis: Für eine fristlose Kündigung gibt es diverse Gründe, deren Vorliegen der Arbeitnehmer nachweisen muss. Für eine fristgerechte Kündigung gibt es nur drei verschiedene Kündigungsgründe:
Quelle: BAG, Urt. v. 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
(aus: Ausgabe 07/2011)
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