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Allgemeines Lebensrisiko: Fußgänger müssen auf Unebenheiten auf dem Gehweg achten

Eine kurze Unaufmerksamkeit und man stolpert über eine Treppenstufe, einen herabgefallenen Ast oder einen Stein. Meist passiert nichts, manchmal zieht so etwas jedoch auch schwerere Verletzungen nach sich.

In dem Fall, den das Landgericht Magdeburg zu beurteilen hatte, war eine Rentnerin auf dem Gehweg über einen Rohrstumpf gestolpert und hingefallen. Dabei hatte sie sich verletzt und verlangte deshalb von der Stadt Magdeburg 6.000 EUR Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Nach Ansicht des Landgerichts zu Unrecht. Höhenunterschiede von bis zu 2 cm seien hinzunehmen. Insoweit habe die Stadt keine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Denn diese könne nicht verlangen, die Straßen und Wege in einem hundertprozentig sicheren Zustand zu erhalten. Die Rentnerin hätte mit nur ein wenig mehr Aufmerksamkeit den Sturz verhindern können.


Quelle: LG Magdeburg, Urt. v. 10.03.2011 - 10 O 22/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 10/2011)

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