Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] Sorgerechtsentzug: Anfechtung der Auswahl des Vormunds Ein Elternteil, der nicht sorgeberechtigt ist, kann die Auswahl des Vormunds für seine Kinder nicht anfechten. Einer Mutter wurde das Sorgerecht für ihre beiden minderjährigen Töchter entzogen. Zum Vormund wurden die Großeltern der Kinder bestellt. Der nicht sorgeberechtigte nichteheliche Vater der Kinder zog gegen diese Entscheidung vor Gericht. Das Gericht war aber der Ansicht, dass der Vater kein Recht dazu hat, gegen die Bestellung der Großeltern als Vormund seiner Kinder vorzugehen. Es stellte Folgendes klar:
Da im entschiedenen Fall die Frage des Entzugs der elterlichen Sorge nicht Gegenstand des angegriffenen Beschlusses war, wurde dem Vater die Beschwerdeberechtigung abgesprochen. Quelle: OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.02.2012 - 9 UF 27/12
(aus: Ausgabe 08/2012)
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