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Familienrecht im Koalitionsvertrag: Erhöhung des Kinderfreibetrags zum 01.01.2010

Nicht nur die Weiterentwicklung des Elterngeldes, die Einführung eines Betreuungsgeldes und aktiver Kinderschutz - die Regierungsparteien haben im neuen Koalitionsvertrag im Kapitel zu Ehe, Familie und Kindern auch über verschiedene gesellschaftliche Ziele der Koalition nachgedacht. Ehe- und familienbezogene Leistungen sollen überprüft sowie die Leistungen in Unterhalts-, Steuer-, Sozial- und Familienrecht harmonisiert werden.

Beschlossen hat die Koalition bereits die Erhöhung des Kinderfreibetrages zum 01.01.2010 auf 7.008 EUR und die Erhöhung des Kindergeldes um 20 EUR. Noch keine vollständige Einigung haben die Koalitionäre in Sachen Betreuungsgeld erzielt. Dieses sollen ab 2013 alle Eltern erhalten, die ihre Kinder zu Hause erziehen, anstatt sie in eine Kindertagesstätte zu schicken. Unklar ist aber noch, ob die monatlich 150 EUR in bar oder als Gutschein ausgegeben werden.

Auch eine Weiterentwicklung des Elterngeldes ist geplant. So soll die Lebenssituation von Selbständigen stärker berücksichtigt und ein Teilelterngeld eingeführt werden. Das Unterhaltsvorschussrecht soll dahingehend geändert werden, dass dieses zum einen entbürokratisiert, zum anderen der Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs gewährt wird. Alleinerziehende sollen durch ein Maßnahmenpaket besser gestellt werden; geprüft wird, inwieweit deren Stellung auch steuerrechtlich verbessert werden kann.

Ein weiteres Anliegen der Koalition ist der Kinderschutz, ein Kinderschutzgesetz ist in der Planung. Auch Kinderrechte sollen gestärkt werden, insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung steht hier im Zentrum.

Der Koalitionsertrag sieht zudem vor, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, die Gleichstellung von Frauen voranzutreiben und ihren Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Allerdings wird auch eine eigenständige Jungen- und Männerpolitik für notwendig gehalten.

Hinweis: Am 18.12.2009 hat der Bundesrat das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz gebilligt, welches zum 01.01.2010 in Kraft tritt. Es hat u.a. folgende Eckpunkte:

- Die Kinderfreibeträge für jedes Kind werden angehoben. Statt 6.024 EUR sollen sie ab dem Veranlagungszeitraum 2010 insgesamt bei 7.008 EUR liegen. - Zugleich wird das Kindergeld erhöht. Es steigt für jedes Kind um 20 EUR. Das hilft vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Für das erste und zweite Kind soll es damit statt 164 EUR 184 EUR geben, für das dritte 190 EUR , ab dem vierten Kind 215 EUR. - Auch für Erben sind Verbesserungen geplant. Ziel ist, eine geringere Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder zu erreichen. Vorgesehen ist ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 %. Auch für Unternehmen werden die Regelungen zur Erbschaftsteuer geändert.


Quelle: Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgruppe Familienrecht, Pressemitteilung
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 01/2010)

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