Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Mieterbund begrüßt Veröffentlichungsgebot: Brüssel verschärft Regeln zu Energieausweisen

Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes aus Brüssel haben sich EU-Kommission, -Parlament und -Rat auf den Inhalt einer EU-Richtlinie zum Gebäudeenergieverbrauch verständigt. Ein wesentlicher Inhalt, der auch für Deutschland unmittelbar Auswirkungen haben wird, sind die Regelungen zur Verschärfung des Energieausweises. Die EU-Richtlinie wird danach vorschreiben, dass der Energiekennwert in Wohnungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Wie bisher auch schon, muss Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu wiederum ist, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags Käufer bzw. Mieter den Energieausweis der Immobilie ausgehändigt erhalten müssen.

Der Deutsche Mieterbund begrüßt die schärferen Regelungen für den Energieausweis. Wichtig sei vor allem, dass der Hauseigentümer schon in Wohnungsanzeigen oder auf Immobilienportalen Informationen zum Energiebedarf veröffentlichen muss.

Energieausweise haben den Sinn, potenzielle Käufer und Mieter frühzeitig und umfassend über die Energieeffizienz einer Immobilie aufzuklären. Auf diese Weise kann eine Prognose über die Höhe der künftigen Heizkosten bei der Kauf- oder Mietentscheidung berücksichtigt werden.

Die EU-Richtlinie wird voraussichtlich ab Mitte 2010 veröffentlicht werden. Die EU-Länder, unter anderem Deutschland, haben dann zwei Jahre Zeit, also längstens bis 2012, die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.


Quelle: Deutscher Mieterbund e.V., Pressemitteilung vom 18.11.2009
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 01/2010)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]