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Telefonieren am Steuer: Ein Festnetz-Mobilteil fällt nicht unter das sogenannte Handyverbot

Wer während der Autofahrt das Schnurlostelefon seiner Festnetzanlage benutzt, verstößt nicht gegen das Handyverbot.

Im vorliegenden Fall hörte ein Autofahrer während der Fahrt ein Piepsen des Mobilteils seiner Festnetzanlage. Er befand sich jedoch circa drei Kilometer von seinem Haus entfernt. Der Fahrer nahm das Telefon aus seiner Tasche, schaute es an und hielt es sich ans Ohr. Dabei wurde er erwischt und erhielt ein Bußgeld in Höhe von 40 EUR.

Zu Unrecht, wie das Gericht befand. Schnurlostelefone oder Mobilteile einer Festnetzanlage seien im allgemeinen Sprachgebrauch nicht mit einem Mobiltelefon oder "Handy" gleichzusetzen: Ab einer Entfernung von 200 Metern zur Basisstation würden diese Telefone schließlich im Normalfall nicht mehr funktionieren. Und gerade wegen des räumlich sehr eingeschränkten Einsatzbereichs seien diese Geräte für einen Einsatz während des Fahrens ungeeignet, fielen somit auch nicht unter das Handyverbot. Da eine etwaige Benutzung eines Festnetz-Mobilteils während der Fahrt schon nach kurzer Zeit sinnlos wäre und daher so gut wie nie vorkomme, sehe das Gericht auch keine ernsthafte Gefahr in der möglichen Ablenkung des Fahrers. Bedarf für eine Ausweitung des Handyverbots bestehe somit nicht.


Quelle: OLG Köln, Beschl. v. 22.10.2009 - 82 Ss-OWi 93/09
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 02/2010)

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