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Führerscheinentzug: Auch Radfahrer riskieren den Entzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheit im Verkehr

Wer sich nach dem Genuss von alkoholischen Getränken hinter das Steuer seines Autos setzt, riskiert damit nicht nur die Gefährdung seiner Gesundheit und die Gesundheit anderer, er riskiert auch seinen Führerschein. Das ist jedem Inhaber eines Führerscheins klar. Weniger bekannt ist die Regelung, dass auch alkoholisierte Fahrradfahrer ihre Fahrerlaubnis (für das Auto) entzogen bekommen können.

Nach einer Regelung der Fahrerlaubnisverordnung kommt es in solchen Fällen darauf an, ob der Fahrer die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug und den Konsum von Alkohol sachlich voneinander zu trennen vermag. Wäre die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Ausdruck eines Kontrollverlusts, der genauso gut zu einer Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug hätte führen können, dann würde dem Radfahrer der Führerschein wahrscheinlich entzogen werden.

Hinweis: Grundsätzlich ist die Teilnahme am Straßenverkehr, unabhängig vom verwendeten Fahrzeug, unter Alkoholeinfluss gefährlich - für Sie selbst und andere. Werden Sie als angetrunkener Fahrradfahrer jedoch angehalten, ist der Entzug der Fahrerlaubnis keine zwingende Folge, sondern hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Daher sollte bei derartigen Konstellationen auf jeden Fall ein Fachmann für Straßenverkehrsrecht aufgesucht werden.


Quelle: VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2010 - 9 K 3681/09
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 06/2010)

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