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Vor deutschen Gerichten: Grundsätzliche Anerkennung einer im Ausland ergangenen Sorgerechtsentscheidung

Die Sorgerechtsentscheidung eines Gerichts in Malaysia, wonach das Sorgerecht für die Kinder nach dem Tode ihrer Mutter auf die Großmutter übertragen worden und nicht automatisch dem Vater zugefallen ist, ist mit deutschem Recht grundsätzlich vereinbar. Darüber hinaus erscheint sie sogar als sinnvoll, da sie maßgeblich auf das Wohl der Kinder eingeht.

Die Anerkennung der Entscheidung eines ausländischen Familiengerichts ist in Deutschland nur dann ausgeschlossen, wenn bestimmte Hindernisse in Bezug auf die Anerkennung vorliegen. Denn nach deutschem Recht ist für die Übertragung des Sorgerechts vor allem das Kindeswohl entscheidend. So wäre auch hier eine Anordnung zugunsten eines Sorgerechts der Großmutter denkbar, wenn diese die Kinder weitgehend betreut hat. Ebenso entscheidend für eine solche Rechtsprechung wäre, wenn die Kinder plötzlich und ohne jede Vorbereitung aus ihrem bisherigen Lebensumfeld herausgerissen werden würden.


Quelle: OLG Köln, Beschl. v. 09.04.2010 - 4 UF 56/10
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 09/2010)

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