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Berechnung des Unterhaltsbedarfs: Neue Leitlinien zur "Düsseldorfer Tabelle"

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben die für den Oberlandesgerichtsbezirk geltenden Leitlinien zur "Düsseldorfer Tabelle" angepasst. Diese Leitlinien legen etwa fest, wie der Unterhaltsbedarf zu berechnen, inwieweit Einkommen und Einnahmen unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wie Zuwendungen Dritter zu bewerten oder welche Kosten bei der Unterhaltsberechnung abziehbar sind.

Die Leitlinien zur "Düsseldorfer Tabelle" sollen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf gewährleisten. Die Leitlinien ergänzen und konkretisieren die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle". Die "Düsseldorfer Tabelle" wird in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten in Deutschland ebenfalls vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben. Sie dient dem Zweck, die Rechtsprechung zum Thema Unterhalt deutschlandweit zu vereinheitlichen. Die "Düsseldorfer Tabelle" entstand erstmals 1962 und wird seitdem regelmäßig ca. alle zwei Jahre aktualisiert. Sie besteht aus vier Teilen: dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, der Mangelfallberechnung und dem Verwandtenunterhalt

Hinweis: Die ab 01.09.2010 geltenden "Düsseldorfer Leitlinien" können auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter www.olg-duesseldorf.nrw.de abgerufen werden.


Quelle: OLG Düsseldorf, Pressemitteilung Nr. 31/2010 vom 15.09.2010
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 10/2010)

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