Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Anspruch auf Entschädigung: Diskriminierung eines Stellenbewerbers wegen seines Alters

Eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein "junger" Bewerber gesucht wird.

Der 1958 geborene Kläger ist Volljurist. Er bewarb sich im Jahre 2007 auf eine von der Beklagten geschaltete Stellenanzeige in einer juristischen Fachzeitschrift. Die Beklagte suchte für ihre Rechtsabteilung "zunächst auf ein Jahr befristet eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen". Der Bewerber erhielt eine Absage, ohne zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein. Eingestellt wurde schließlich eine 33-jährige Juristin. Der Bewerber verlangte daraufhin von der Arbeitgeberin eine Entschädigung in Höhe von 25.000 EUR und Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts wegen einer unzulässigen Benachteiligung aufgrund seines Alters.

Letztlich wurde die Arbeitgeberin wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Diese lag jedoch nicht in der vom Bewerber beanspruchten Höhe, sondern lediglich in Höhe eines Monatsgehalts. Denn der Bewerber hätte konkret nachweisen müssen, dass er auch tatsächlich eingestellt worden wäre, um eine Entschädigung in Höhe eines Jahresgehalts zu bekommen.


Quelle: BAG, Urt. v. 19.08.2010  - 8 AZR 530/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 10/2010)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]