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Arbeitnehmerrechte: In Tarifvertrag festgelegte Staffelung von Urlaubstagen nach Altersgruppen unzulässig

Die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr kann von diversen Faktoren abhängen, zum Beispiel  von der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen oder auch vom Alter der Arbeitnehmer. Im letzteren Fall kann es jedoch sein, dass eine entsprechende Regelung im Rahmen eines Tarifvertrags als rechtswidrig einzustufen ist. Dies entschied nun das Arbeitsgericht Wesel (AG).

Jüngere Arbeitnehmer würden dadurch benachteiligt - so das Gericht -, was wiederum gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstieße. Auch das Argument des Arbeitgebers, der Tarifvertrag sehe zum Vorteil des Arbeitnehmers eine höhere Anzahl an Urlaubstagen vor als das Bundesurlaubsgesetz, ließ das Gericht nicht gelten.

Hinweis: Da das AG durch diese Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abweicht, kann bei diesem Einzelfall nicht von einer generellen Gültigkeit ausgegangen werden. Eine Abklärung der Rechtslage für die konkrete Situation von Arbeitnehmern und -gebern sollte für jeden Einzelfall separat erfolgen und im Zweifel von einem Arbeitsrechtsspezialisten vorgenommen werden.


Quelle: ArbG Wesel, Urt. v. 11.08.2010 - 6 Ca 736/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 01/2011)

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