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Gefahr bei Facebook & Co.?: Kündigung wegen angeblicher Beleidigung des Arbeitgebers im Gespräch unter Kollegen unwirksam

Im Kreise der Familie, im vertrauten Gespräch unter Arbeitskollegen oder im Internet auf Facebook & Co. fällt mitunter das eine oder andere Wort über den eigenen Arbeitgeber, das man ihm direkt nicht so gesagt hätte. Spätestens dann, wenn es zu Beleidigungen gegenüber dem eigenen Chef kommt, drohen Abmahnung oder Kündigung.

Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen angeblich beleidigender Äußerungen über Vorgesetzte bzw. Kollegen ist nicht zwangsläufig wirksam. Sie ist etwa dann rechtswidrig, wenn die Äußerungen im vertraulichen Gespräch unter Kollegen gefallen sind. Hier muss zunächst eine Abmahnung der betreffenden Arbeitnehmerin erfolgen, ehe zum Mittel der Kündigung gegriffen wird.

Denn die Äußerung einer Arbeitnehmerin, "es sei besser, nicht über persönliche Dinge zu reden, da der Arbeitgeber dies nicht gerne sehe", stellt keine Beleidigung des Arbeitgebers dar. Das hat jedenfalls das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Auch die Äußerungen der Arbeitnehmerin, ihr "seien viele Dinge aufgefallen, wofür sie drei Jahre gebraucht habe" und dass sie "heute ausnahmsweise reden dürfe", stellen keine oder jedenfalls nur unwesentliche Verletzungen der Ehre des Arbeitgebers dar.

Nach Auffassung des Gerichts sind Arbeitnehmer grundsätzlich nicht gehalten, von ihren Arbeitgebern nur positiv zu denken und sich in ihrer Privatsphäre entsprechend zu äußern.

Ob bei solchen Unmutsäußerungen auf Internetseiten - wie Facebook oder anderen sozialen Netzwerken - ebenfalls Abmahnungen oder gar Kündigungen drohen, ist hierzulande noch nicht abschließend geklärt. Zwar gab es bereits Entscheidungen über negative Internet-Beiträge von Arbeitnehmern gegenüber Vorgesetzten, allerdings fehlt bislang eine klare Linie innerhalb der Rechtsprechung. In den USA kam es bereits zu derartigen Fällen, in denen Arbeitnehmer nach negativen Aussagen über ihren Arbeitgeber ihren Job verloren haben.

Hinweis: Das amerikanische Arbeitsrecht ist mit dem deutschen nicht vergleichbar. So herrscht hierzulande ein viel größerer Arbeitnehmerschutz. Dennoch sollten Äußerungen über den Chef oder die Kollegen mit Bedacht gewählt werden - schon aufgrund des Betriebsklimas.


Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.09.2009 - 1 Sa 230/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 01/2011)

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