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Zebrastreifen überfahren: Radfahrer sollte für Fußwegüberquerung vom Rad absteigen und schieben

Zebrastreifen sind dafür da, dass Autofahrer anhalten müssen, um Fußgängern die sichere Straßenüberquerung zu ermöglichen. Fährt ein Autofahrer nun einfach durch, ohne auf die Passanten zu achten, und kommt es dabei zu einem Unfall, so sind die Fußgänger im rechtlichen Maße besonders schützenswert.

Das gilt jedoch nicht für Radfahrer, die nicht absteigen und ihr Rad schieben, sondern den Zebrastreifen fahrend überqueren. Kommt es hierbei zu einem Unfall, so trägt der Radfahrer eine gewisse Mitschuld, im vorliegenden Fall sogar 50 %. Radfahrer haben bei der Nutzung dieser Fußgängerüberwege im Gegensatz zu Fußgängern keinen Vorrang vor Autofahrern - so urteilte das Landgericht Frankenthal.

Hinweis: Wollen Fahrradfahrer die Vorteile von Zebrastreifen nutzen, um schnell und sicher über die Straße zu kommen, so müssen sie absteigen und schieben. Andernfalls müssen sie warten, bis keine Autos mehr ihren Überweg kreuzen, denn als Radfahrer genießen sie keinen Vorrang.


Quelle: LG Frankenthal, Urt. v. 24.11.2010 - 2 S 193/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 02/2011)

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