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Autokauf: Ein Auto ist kein Neuwagen, wenn es zwei Jahre beim Händler steht

Im Internet gibt es nichts, was es nicht gibt - natürlich kann man online auch Autos kaufen. Anders als beim "Händler um die Ecke" muss man sich hier jedoch größtenteils auf die Angaben bzw. die Fotos seitens des Anbieters verlassen. Und um gerade Gebrauchtfahrzeuge gut an den Mann zu bekommen, wird sich nicht selten "kreativer" Beschreibungen bedient.

Wird ein Fahrzeug mit dem Slogan "EU-Fahrzeug 0 km" beworben und im Kaufvertrag als Neufahrzeug deklariert, obwohl es bereits zwei Jahre beim Händler steht, so stellt dies eine Irreführung des Käufers dar. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Kunde das Fahrzeug privat kauft. So hat es jedenfalls das Landgericht Köln entschieden.

Die Bezeichnung als Neufahrzeug im Kaufvertrag stelle eine maßgebliche Fahrzeugeigenschaft dar, so die Kölner Richter. Demnach sei in diesem Fall das tatsächliche Alter des Autos als Mangel einzustufen. Folge: Der Händler schuldet seinem Kunden weiterhin ein Neufahrzeug, kann aber natürlich sein als "EU-Fahrzeug 0 km" beworbenes Auto vom Käufer zurückverlangen.

Hinweis: Der alte Satz "Augen auf beim Autokauf" gilt nach wie vor. Hier ist insbesondere auch bei Online-Angeboten vermehrte Aufmerksamkeit geboten. Haben Sie das Gefühl, dass Sie beim Autokauf (egal, ob "neu" oder "gebraucht") übers Ohr gehauen worden sind, sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Verkehrsrechtspezialisten.


Quelle: LG Köln, Urt. v. 20.01.2011 - 8 O 338/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 03/2011)

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