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Gemeinsames Sorgerecht: Eltern müssen sich über die Schule für ihre Kinder einigen

Besteht nach einer Scheidung für die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, so müssen sie sich über die wesentlichen Aspekte der Erziehung ihrer Kinder einigen, auch wenn sie nicht mehr zusammenleben. Zwar obliegen demjenigen die Entscheidungen über Angelegenheiten des täglichen Lebensbedarfs, bei dem das Kind nach der Trennung hauptsächlich wohnt. Allerdings hat der andere Partner bei wichtigen Entscheidungen nach wie vor ein Mitspracherecht.

Das gilt auch für die Wahl der Schule, wie kürzlich das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden hat. Wenn das Kind zusammen mit einem Elternteil umzieht und daher auf eine Schule in der Nähe des neuen Wohnorts gehen soll, so kann in Zweifelsfällen auch ein Gericht die Entscheidung über die Schulwahl treffen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die grundsätzlich gemeinsam sorgeberechtigten Ex-Eheleute nicht einigen können. Bei seiner Entscheidung muss das Gericht jedoch stets das Wohl des Kindes beachten und dementsprechend entscheiden. In diesem Fall bestätigten die Richter die Wahl der Schule am neuen Wohnort der Mutter, da diese für das Kind letztlich vorteilhafter ist. Müsste das Kind weiterhin auf seine alte Schule (am ehemaligen Wohnort der Familie, wo der Vater verblieben ist) gehen, so wäre es nicht so flexibel wie am neuen Wohnort. Das sei auch dann der Fall, so das Gericht, wenn der Vater anböte, sein Kind regelmäßig zur Schule zu bringen und von dort auch wieder abzuholen.

Hinweis: Letztlich sollte die Schule gewählt werden, mit der für das Kind so wenig wie möglich Unannehmlichkeiten verbunden sind. Dabei spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise der Schulweg, die Gesamtsituation in der Klasse bzw. in der Schule selbst, die Betreuungs- oder auch die Verpflegungsmöglichkeiten. Bevor ein Gericht - wie hier - darüber entscheiden muss, sollten die Eltern zunächst versuchen, sich gütlich zu einigen, eventuell auch mit Hilfe eines Anwalts.


Quelle: OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.12.2010 - 10 UF 186/10
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 03/2011)

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