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Schlechtes Arbeitsklima: Fristlose Kündigung unwirksam, wenn Arbeitnehmer auf Beleidigung seines Chefs mit Drohung reagiert

Arbeitsgerichtliche Prozesse zu Beleidigungen am Arbeitsplatz haben oft den Hintergrund, dass der Arbeitgeber eine Abmahnung oder gar eine Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochen hat, der ihn vorher beleidigt hatte.

In dem Fall, den das Landesarbeitsgericht Köln zu entscheiden hatte, war die Sachlage jedoch ein wenig anders. Hier hatte der Chef seinen Angestellten beleidigt, worauf dieser mit den drohenden Worten "Pass auf, was Du sagst, Junge!", reagierte. Eine aufgrund dieser Vorkommnisse ausgesprochene Kündigung sei nicht wirksam, so das Gericht. Durch die Worte des betroffenen Arbeitnehmers werde die Autorität des Chefs nicht angezweifelt. Denn dieser beraubte sich selbst seiner Autorität durch seine vorherigen Beleidigungen gegenüber dem Mitarbeiter. Erst dieses Verhalten gab den Ausschlag für die daraufhin erfolgte Drohung.

Hinweis: Dieser Fall einer fristlosen Kündigung aufgrund von beleidigenden Aussagen zeigt, wie wichtig ein gutes Arbeitsklima ist. Wenn im Eifer des Gefechts Worte fallen, die man besser nicht gesagt hätte, sollte man nachher die Größe haben, um Entschuldigung zu bitten - sowohl als Angestellter als auch als Chef. Kommt es jedoch zu einer Abmahnung oder Kündigung, lohnt der Gang zum Anwalt. Wie das Urteil der Kölner Arbeitsrichter zeigt, muss stets die Gesamtsituation bewertet werden.


Quelle: LAG Köln, Urt. v. 30.12.2010 - 5 Sa 825/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 03/2011)

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