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Verkehrsunfall: Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung der Halswirbelsäule

Verletzungen der Halswirbelsäule (HWS) stehen allgemein im Verdacht, dass sie im Zuge eines Verkehrsunfalls gerne herangezogen werden, um die "Haushaltskasse" ein wenig aufzubessern. Ihre Symptome sind hinlänglich bekannt und medizinisch nicht so gut nachweisbar. Aufgrund dessen hat sich (nicht nur) in der Rechtsprechung zu dieser Thematik eine gewisse Skepsis entwickelt, wenn es um Schmerzensgeldansprüche aufgrund von HWS-Verletzungen geht. Es gibt u.a. eine Ansicht, nach welcher derartige Verletzungen bei nur geringen Aufprallgeschwindigkeiten gar nicht eintreten können und daher in solchen Fällen auch kein Schmerzensgeld zuzusprechen ist.

Da gerade leichte Verletzungen in diesem Bereich mit bildgebenden Verfahren medizinisch nur schwer oder überhaupt nicht nachzuweisen sind, muss das Gericht im Einzelfall die Angaben des Verletzten auf ihre Glaubwürdigkeit hin überprüfen. Ist es aus medizinischer Sicht nicht auszuschließen, dass es bei der jeweiligen Aufprallgeschwindigkeit zu einer HWS-Verletzung gekommen sein kann, muss das Gericht dies in seine Überlegungen mit einbeziehen.

Dies hatte das Amtsgericht Neunkirchen in dem von ihm zu beurteilenden Fall getan und dem Verletzten einen Anspruch auf Schmerzensgeld zugesprochen.

Hinweis: Generell sind Verletzungen bei Verkehrsunfällen immer eine schlimme Sache, unabhängig von ihrem Ausmaß. Auch wenn dabei die Gesundung im Vordergrund steht: Für bei einem Unfall Verletzte kann sich der Gang zum Anwalt lohnen, um das ihnen zustehende Schmerzensgeld und auch den Schadenersatz beim Unfallverursacher einzufordern.


Quelle: AG Neunkirchen, Urt. v. 29.10.2010 - 5 C 791/08
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 05/2011)

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