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Aufhebungsgrund: Wer die Ehe beenden will, trägt die Beweislast

Wer die Scheidung seiner Ehe begehrt, muss die Voraussetzung für ein wirksames Scheidungsverfahren nachweisen - das klingt logisch und selbstverständlich.

Die bloße Behauptung einer Klägerin, ihr Ehemann sei zum Zeitpunkt der Hochzeit noch mit einer Irakerin verheiratet gewesen, war aus Sicht des Oberlandesgerichts Nürnberg dazu jedoch nicht ausreichend. Die vom Ehemann vorgelegten und offensichtlich gefälschten Ausweispapiere bzw. die Sterbeurkunde seiner irakischen Ehefrau bestätigten nicht hinlänglich, dass die erste Ehefrau nicht verstorben sei. Denn es sei allgemein bekannt, dass es im Irak sehr große Schwierigkeiten bereite, behördliche Originalbescheinigungen zu erlangen - so die Nürnberger Richter.


Quelle: OLG Nürnberg, Beschl. v. 31.03.2011 - 10 UF 1743/10
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 06/2011)

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