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Ehe via Telefon: Telefonisch im Ausland geschlossene Ehen sind in Deutschland wirksam

Die Eheschließung verläuft in Deutschland nach strengen Formalien. Damit eine Ehe vor der hiesigen Rechtsordnung Bestand hat und förmlich anerkannt wird, müssen bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Dazu gehört u.a., dass sich die Ehepartner vor einem Standesbeamten das Ja-Wort geben.

Jedem scheint also klar zu sein, dass eine telefonisch geschlossene Ehe nicht wirksam ist - oder etwa doch? Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken kann eine telefonisch geschlossene Ehe sehr wohl wirksam sein. Wenn eine Ehe im Ausland per Telefon oder durch Vertreter wirksam geschlossen werden kann, ist diese Ehe auch in Deutschland als rechtmäßig anzusehen.

So verhält es sich auch mit einer in Pakistan via Telefon geschlossenen Ehe, bei denen sich die Eheleute zuvor nie persönlich begegnet sind. Hierzulande ist so eine Art der Eheschließung zwar nicht möglich, das ausländische Rechtssystem muss jedoch beachtet werden.


Quelle: OLG Zweibrücken, Beschl. v. 08.12.2010 - 3 W 175/10
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 08/2011)

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