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Call-Center: Fristlose Kündigung wegen Abschiedsgruß "Jesus hat Sie lieb" gerechtfertigt

Das Arbeitsgericht Bochum hatte sich mit einem lustig anmutenden Fall zu beschäftigen. Ein Mitarbeiter eines Call-Centers hatte Kundengespräche mit den Worten "Jesus hat Sie lieb" beendet. Sein Arbeitgeber hatte dieses Verhalten beanstandet, der betreffende Mitarbeiter wies jedoch auf seine religiöse Überzeugung hin. Daraufhin folgte die Entlassung.

Das Arbeitsgericht Bochum hatte die Kündigung als unwirksam angesehen und daher dem klagenden Arbeitnehmer Recht gegeben. Der Arbeitgeber legte dagegen jedoch Berufung ein, welche vor dem Landesarbeitsgericht Hamm Erfolg hatte. Das Gericht war der Auffassung, dass dieses Verhalten durchaus die fristlose Kündigung rechtfertige. Der entlassene Arbeitnehmer konnte letztlich nicht nachweisen, dass er in eine bedeutende, emotionale Zwangslage geraten würde, wenn er auf derartige Abschiedsworte verzichten müsste.

Hinweis: Diese Entscheidungen zeigen, wie sehr man doch danebenliegen kann - wahrscheinlich hätten viele aufgrund des "gesunden Menschenverstands" bzw. des Bauchgefühls getippt, dass eine solche fristlose Entlassung niemals Bestand haben könnte. Das beweist, wie wichtig eine eingehende rechtliche Beratung in Kündigungssituationen ist.


Quelle: LAG Hamm, Urt. v. 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 08/2011)

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