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Insolvenzgefahr: Vereinbarter Kündigungsverzicht ist für Arbeitgeber bindend

Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, besteht die Möglichkeit, dass sich Arbeitgeber und Mitarbeiter dahingehend einigen, auf einen Teil ihrer Lohnforderungen ganz oder zeitweise zu verzichten. Dadurch besteht u.U. die Möglichkeit, eine drohende Insolvenz abzuwenden.

Einen solchen Fall hatte das Arbeitsgericht Duisburg zu entscheiden. Hier hatte sich der Arbeitgeber dazu verpflichtet, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten, wenn die Arbeitnehmer im Gegenzug ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld nicht geltend machen. Nach Ansicht des Gerichts ist das Unternehmen auch dann an diese Vereinbarungen gebunden, wenn sich die finanzielle Situation weiterhin verschlechtert - zumindest dann, wenn der verbleibende Zeitraum des vereinbarten Kündigungsverzichts nur noch vergleichsweise kurz ist.

Hinweis: Das deutsche Arbeitsrecht sieht prinzipiell drei Gründe vor, aus denen der Arbeitgeber fristgerecht kündigen kann. Dazu gehören

  • die personenbedingte,
  • die verhaltensbedingte sowie
  • die betriebsbedingte Kündigung.

Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund besteht zusätzlich. Das heißt, dass der Arbeitgeber auch bei einem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen Entlassungen aus anderen Gründen aussprechen kann. Lassen Sie sich als betroffener Arbeitnehmer auf jeden Fall so bald wie möglich juristisch beraten. Aber auch als Arbeitgeber sollten Sie Rechtsrat einholen, bevor Sie in einer solchen Situation Kündigungen veranlassen.


Quelle: ArbG Duisburg, Urt. v. 18.04.2011 - 3 Ca 436/11
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 08/2011)

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