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Datenschutz: Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf PC ohne personalisierte Anmeldung

Mitglieder des Betriebsrats haben in vielerlei Hinsicht eine Sonderstellung inne. Ihnen obliegen verschiedene Pflichten, sie haben aber auch bestimmte, im Vergleich zu den übrigen Angestellten weitergehende Rechte.

Daher kann ein Arbeitgeber von den Mitgliedern des Betriebsrats nicht verlangen, dass sie für den Zugang zum Internet einen Computer mit einer personalisierten Anmeldung benutzen. Das gilt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg selbst dann, wenn eine bestehende Gesamtbetriebsvereinbarung dies für alle Computer im Unternehmen vorschreibt. Dem Betriebsrat steht eine Sonderstellung zu, durch die er u.a. über die ihn betreffenden Datenschutzbelange bestimmen kann. Dadurch kann z.B. verhindert werden, dass ein Arbeitgeber die Tätigkeit einzelner Betriebsratsmitglieder überwacht.


Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.03.2011 - 10 TaBV 1984/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 08/2011)

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