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Verkehrsstraftaten: Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge kann von Behörde untersagt werden

Dass einem Verkehrsteilnehmer der Führerschein entzogen werden kann, wenn er gegen die Straßenverkehrsregeln verstößt, ist wohl jedem klar. Aber auch das Führen von Fahrzeugen, zu deren Betrieb man gar keinen Führerschein benötigt, kann zusätzlich untersagt werden.

Der Betreffende verübte bei seiner Teilnahme am Straßenverkehr mehrfach Straftaten, woraufhin ihm bereits der Führerschein entzogen wurde. Danach beging er diverse Verstöße mit dem Mofa. Dem Verlangen der zuständigen Behörde nach Einreichung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens war er ebenfalls nicht nachgekommen. Das Verwaltungsgericht Mainz hat daraufhin dem Mofafahrer wegen dessen Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen auch das eigentlich erlaubnisfreie Fahren von Mofas untersagt.

Die Krönung seines Verhaltens war der Aufkleber "Ich fahre so, um Sie zu nerven", den er auf seinem Mofa angebracht hatte.


Quelle: VG Mainz, Beschl. v. 28.09.2011 - 3 K 718/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 12/2011)

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