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Haus- oder Grundstücksausfahrt: Einfädelnder Fahrer muss auch zu weit links fahrendes Auto beachten

Wer sich aus einer Haus- oder Grundstücksausfahrt heraus in den fließenden Verkehr einfädeln möchte, muss besonders aufmerksam und vorsichtig sein. Ist die Verkehrssituation unübersichtlich, muss er sich im Zweifel helfen lassen.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem aus einer Ausfahrt herausfahrenden und einem im fließenden Verkehr befindlichen, aber zu weit links fahrenden Autofahrer, haftet jener, der sich in den fließenden Verkehr einfädeln wollte. So entschied der Bundesgerichtshof.

Zwar bestünde der Vertrauensgrundsatz hinsichtlich des hierzulande herrschenden Rechtsfahrgebots, dieser entbinde den sich in den fließenden Verkehr Einfädelnden jedoch nicht von seiner Haftung. Denn das Rechtsfahrgebot solle sicherstellen, dass Fahrzeuge sich gefahrlos begegnen und überholen können. Es dient somit eher dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, die sich in Längsrichtung auf der Straße bewegen, und nicht jener, die die Straße überqueren oder erst in sie einbiegen wollen.


Quelle: BGH, Urt. v. 20.09.2011 - VI ZR 282/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 12/2011)

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